Wir schauen aufeinander!
COVID-19 Schutzmassnahmen
Das Restauranterlebnis im TOP Mountain Crosspoint Hochgurgl wird in dieser Sommersaison 2021 aufgrund der hinlänglich bekannten Situation etwas anders als gewohnt sein.
Wir sind allerdings überzeugt, dass wir Ihnen auch in diesem Sommer einen sicheren, genußvollen und erholsamen Aufenthalt bei uns im TOP Mountain Crosspoint bieten können.
GEMEINSAM GESUND
Die Sicherheit sowie die Gesundheit unserer Gäste, Mitarbeiter und Bewohner hat für uns oberste Priorität.
Neben den aktuell geltenden Vorgaben der Bundesregierung haben auch die Entscheidungsträger des Ötztals in einer eigens eingerichteten Taskforce des Ötztal Tourismus weitere,
ergänzende Maßnahmen für Ihre Sicherheit erarbeitet. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann es zu Änderungen und Anpassungen der Maßnahmen kommen.
Jeder Einzelne von uns leistet einen wichtigen Beitrag für ein sicheres Miteinander. Wir bitten daher diese Präventionsmaßnahmen einzuhalten:
Leitlinien für Sie als Gast im Ötztal
- 1... Einen Meter Abstand halten
- 2... Nach Möglichkeit bargeldlos bezahlen
- 3... Hand geben nein, Wertschätzen ja
- 4... Hände mehrmals täglich waschen/desinfizieren
- 5... Mund-Nasen-Schutz in ausgeschilderten Bereichen tragen
- 6... Niesen/Husten in die Armbeuge
UNSERE COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN
Die Kulinarik darf und wird trotz der Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID 19 nicht beeinträchtigt werden - wir geben wie gewohnt unser Bestes!
In unserem Restaurant wird auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tischabstände geachtet bzw. wurden entsprechende Trennvorrichtungen installiert.
Beim Betreten unseres Restaurants oder unserer Sonnenterrasse werden Sie in Empfang genommen und weiter bis zum Tisch begleitet.
Auf diesem Weg und auch beim Verlassen des Tisches ist gegenüber allen anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, oder zur Besuchergruppe zählen,
der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten. Beim Betreten des Innenbereichs bis zum Tisch ist die Maskenpflicht FFP2 einzuhalten, ebenfalls zur und von der Toilette. An den Tischen selbst wird kein Mund-Nasen-Schutz benötigt.
Auch der Besuch unseres Motorradmuseums unterliegt diesen Regeln, das bedeutet, dass ein Mund-Nasen-Schutz FFP2 getragen und der Sicherheitsabstand von 1 Meter eingehalten werden muss.
Im Empfangsberich müssen wir Sie deshalb auf einen der folgenden Nachweise kontrollieren:
Ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird.
Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests – Abnahme darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) – Abnahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.
Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.
Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff erfolgte Impfung:
- Erstimpfung – gültig ab dem 22. Tag, jedoch nicht länger als 3 Monate
- Zweitimpfung – nicht länger als 9 Monate nach Erstimpfung.
- Impfung mit Impfstoff, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist - gültig ab dem 22. Tag, jedoch nicht länger als 9 Monate.
Impfung – gültig sofort, wenn mindestens 21 Tage vor Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. direkt davor ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (= Genesung) vorlag – jedoch nicht länger als 9 Monate.
Ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid – jedoch nicht älter als 6 Monate.
Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper – jedoch nicht älter als 3 Monate.
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Symptome einer COVID 19 Erkrankung (trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, etc.) entwickeln, so ist unbedingt die österreichische Notfallnummer 1450 anzurufen.
Den Anweisungen und die weiteren Schritte (mögliche Testung, Isolation, etc.) werden dann seitens der Behörde vorgegeben und diese sind unbedingt zu befolgen.
Zusätzlich sollten Sie Ihren Gastgeber darüber informieren und sich gegebenenfalls selbst isolieren.
Im Notfall ist bitte immer der Notruf 144 zu rufen. Bitte auch beim Notruf Bescheid geben, dass es sich im Symptome, einen Verdachtsfall im Zusammenhang mit COVID-19 handeln könnte.
Auf keinen Fall darf im Verdachtsfall persönlich eine Arztpraxis aufgesucht werden.
Wir als Gastgeber und unsere MitarbeiterInnen unterziehen sich regelmäßig einer PCR-Testung.
Sollten Sie über keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügen, bieten wir unseren Gästen eine kostenpflichtige VORORT- SELBST-TESTUNG im 4-Augenprinzip an.
Das Testergebnis erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten.
Weiter bieten wir für unsere Gäste mit Wohnsitz in Tirol vor Ort einen offiziell gültigen Selbst-Test an, der dann überall in Tirol für 24 Stunden gültig ist.
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